Schulanfänger
In dem Kalenderjahr, in dem Ihr Kind vor dem 1. Juli 6 Jahre alt wird, beginnt zum kommenden Schuljahr die Schulpflicht.
Im November findet ein Informationselternabend für die Eltern der neuen ErstklässlerInnen statt. Sie erhalten die Einladung über die Kindergärten.
Ihr Kind wird in allen Tettnanger Kindergärten von einer unserer Kooperationslehrerinnen ungefähr zwei- bis dreimal besucht.
Die Einschätzung der Erzieherinnen und der Kooperationslehrerin führt zu einer Empfehlung, ob Ihr Kind regelbeschult werden soll, ob es eventuell noch Zeit braucht und zurückgestellt wird, um nochmal ein Jahr im Kindergarten zu bleiben oder in unsere Grundschulförderklasse aufgenommen wird.
In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch schon vor dem Einsetzen der Schulpflicht eingeschult werden, sofern es über die nötige Schulreife verfügt. Dazu sprechen Sie bitte mit den Erzieherinnen Ihres Kindes.
Sollte Ihr Kind einen besonderen Förderbedarf haben, so wird Kontakt mit einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum aufgenommen.
Sie entscheiden dann, welchen Weg Ihr Kind geht.
Wenn Sie in unserem Schulbezirk wohnen, erhalten Sie automatisch von uns eine Einladung zur Schulanmeldung im Februar.
Planen Sie nach dem 1. März eines Jahres nach Tettnang zu ziehen, so melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Bei der Schulanmeldung erhalten Sie alle notwendigen Informationen für den Tag der Einschulung (derzeit am Mittwoch der ersten Schulwoche nach den Sommerferien).
Und dann kann es losgehen...